Hubarbeitsbühnen

Der Arbeitgeber hat geeignetes und befähigtes Bedienpersonen für die Hubarbeitsbühnen auszuwählen und schriftlich zu beauftragen. Das Bedienpersonal muss mindestens 18 Jahre alt, körperlich und geistig geeignet sein und die Befähigung zum Bedienen einer Hubarbeitsbühne nachgewiesen haben. Für den Einsatz von Hubarbeitsbühnen muss eine Betriebsanweisung und ein Rettungskonzept erstellt werden. Das Bedienpersonal muss unterwiesen und in die Bedienung der jeweiligen Hubarbeitsbühne eingewiesen sein.

Je nach Angaben des Herstellers und dem Vorhandensein von Anschlageinrichtungen in der Bühne muss persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz zur Verfügung gestellt und getragen werden.

Für die Arbeitsaufgabe (Arbeitshöhe, Reichweite, Untergrund) sind geeignete Hubarbeitsbühne auswählen und regelmäßige Prüfungen zu veranlassen.

Die Bedienperson hat vor dem Einsatz die Unterlagen (Betriebsanleitung, Prüfprotokolle) zur Hubarbeitsbühne einzusehen und eine Sicht- und Funktionsprüfung gemäß Betriebsanleitung durchzuführen. Einsatzbeschränkungen müssen beachten werden und auf zulässige Personenzahl und Zuladung achten sowie keine Lasten transportieren oder anhängen.

Erforderliche Abstützungen nach den Angaben der Herstellfirma ausfahren und an den Untergrund angepasst ausreichend unterlegen.

Den Fahrweg der Hubarbeitsbühne kontrollieren (Unebenheiten, Löcher, Hindernisse, Kanäle, Schächte etc.) und gegenseitige Gefährdungen ausschließen ggf. unter Umständen Arbeitsbereiche absperren.

Bei angehobenem Arbeitskorb die Hubarbeitsbühne nur langsam und auf ebenem, tragfähigem und hindernisfreiem Untergrund verfahren.

Nicht auf das Geländer des Arbeitskorbes steigen oder setzen und den Arbeitskorb in angehobener Stellung nicht verlassen.

 

Links zu den entsprechenden Bausteinen

Hubarbeitsbühne

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Einsatz von Hubarbeitsbühnen richtig aufbauen sehen + verstehen

Einsatz von Hubarbeitsbühnen | BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft 

 

Links zu weiterem Unterstützungsmaterial

Betriebsanweisungen für Arbeitsmittel: Hubarbeitsbühnen | BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

1x1 im Arbeitsschutz: Hubarbeitsbühnen | BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft 

 

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